Baurecht

Unter der Überschrift Baurecht versteht sich eine Reihe von Rechtsbeziehungen in erster Linie zwischen dem Bauunternehmer/Handwerker und dem Bauherrn, aber auch zwischen den Architekten, Bauleitern, Sonderingenieuren und Bauherrn. Das Baurecht fußt auf einer Vielzahl von Rechtsquellen, also nicht lediglich das Bürgerliche Gesetzbuch, dort das Werkvertragsrecht, sondern auch häufig auf die VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A bis C.

In der VOB Teil B sind in Abweichung zum Werkvertragsrecht des BGB eine Reihe von Sonderregelungen zu beachten, die den BGB Regelungen bei Vereinbarungen vorrangig sind. Insbesondere hieraus werden für die am Bau beteiligten Funktionsträger, also Bauunternehmer, Architekt, Planer, Sonderingenieure und Bauherrn verschiedenste Pflichten begründet.

Als wichtigster Tipp zur Vermeidung von Baustreitigkeiten oder zur Schaffung von guten Positionen in solchen Streitigkeiten ist es, über alles und jedes, was bei der Planung oder Ausführung von Gewerken und Bauen anfällt, Buch zu führen bzw. Bedenkenanzeigen usw. den jeweiligen Vertragspartnern zukommen zu lassen, sobald sie auftreten und diese nach Möglichkeit schriftlich zu dokumentieren.

Ein weiterer Punkt ist auch die Unterscheidung, welche Art Bauvertrag geschlossen wird, weil hieran maßgeblich die Rechtsfolgen geknüpft sind, wie beispielsweise Einheitspreisvertrag, den Pauschalpreisvertrag und Mischformen hiervon sowie den Stundenlohnvertrag. Auch hier sollte peinlichst genau definiert sein, welcher Vertragstyp gewollt und abgeschlossen ist.

Bei Einschaltung eines Architekten und Planers ist insbesondere das Augenmerk darauf zu legen, welche Aufgaben hier der Architekt und der Planer insbesondere haben und wieweit das Aufgabengebiet geht und welche Aufgaben möglicherweise aus dem Aufgabenpaket herausgenommen worden sind.

Zu empfehlen ist auch, zu vereinbaren, ab wann eine Vergütungspflicht eintritt und wo lediglich eine Gefälligkeit des Architekten vorliegt.

Schließlich setzt die Tätigkeit im Baurecht auch ein technisches Verständnis über die tatsächlichen Abläufe des Bauens voraus, um viele Fallkonstruktionen überhaupt zu verstehen. In diesem Bereich sind wir durchaus aufgrund der langjährigen Erfahrung in der Lage, Vertretungen durchzuführen, insbesondere weil wir mit namhaften Sachverständigen auf diesem Gebiet zusammenarbeiten.