Betreuungsrecht

Betreuungsangelegenheiten kommen in unserer Kanzlei ebenfalls vor. Dies obwohl die Betreuungsangelegenheiten für den Anwaltsberuf nicht unbedingt lukrativ sind. Die Betreuungsfälle, die in unserem Haus abgewickelt werden, sind solche, die ein normaler Berufsbetreuer nicht händeln möchte oder kann oder wo die Betreuung vertiefte rechtliche Fähigkeiten benötigt.

Dies sind Fälle, in denen häufiger auch Vermögensangelegenheiten im Vordergrund stehen oder sogar die Führung eines Unternehmens oder Betriebs. Wird beispielsweise der Betriebsinhaber unfähig, den Betrieb selbst zu führen und entstehen Streitigkeiten darüber, wer hier Entscheider wird, kann es notwendig sein, eine gerichtliche Betreuung einzusetzen. Notwendig ist dann die Einschaltung eines Anwalts als Betreuer, der vom Gericht bestellt wird.