Unter diesen Sammelbegriff fallen insbesondere die neu entstanden Rechtsbeziehungen durch Internetnutzungen, Verknüpfungen in sozialen Netzwerken, aber auch die Abmahnungswellen gegen angeblich illegal heruntergeladener Dateien.
Insbesondere im zuletzt genannten Fall haben wir sicherlich im vergangenen Jahr mehrere Dutzend Fälle bearbeitet, die von großen, auf Abmahnfälle spezialisierten Kanzleien in der Regel verschickt werden. Zumeist sind sie so gefasst, dass ein pauschaler Schadenersatz, der noch als geringfügig suggeriert wird, verlangt wird, zuzüglich der Kosten des Anwalts, die in der Regel von außerordentlich hohen Werten gerechnet werden, so dass die Gebühr insgesamt ein recht hoher, meist im Hunderterbereich, teilweise auch über tausende Euro gehen können. Meist werden den Empfängern solcher Abmahnungen kurze Fristen gesetzt, die verhindern sollen, dass man noch anwaltlichen Rat einholen kann. Es ist zu empfehlen, selber hier nichts zu unternehmen bevor man nicht den Fall entsprechend beraten hat. Man sollte lieber die kurz gesetzte Frist verstreichen lassen als hier vorzeitig irgendeine Unterlassungserklärung abzugeben oder eine Verpflichtung einzugehen.
Die Rechtsprechung auf diesem Gebiet ändert sich auch häufig, so dass auch die Änderungen an die Darlegungs- und Beweislast zur Verteidigung sich entsprechend ändert und daher unbedingt in sachkundige Hände gegeben werden muss.