Familienrecht

Familiensachen beschreiben die Rechtsbeziehungen von Eheleuten, Angehörigen und Eheleuten zu Kindern und Eltern sowie weiteren Verwandten und bilden einen Schwerpunkt in unserer Kanzlei. Zu den Familiensachen gehören insbesondere die Regelung von Rechtsverhältnissen bei der Trennung und Scheidung von Ehepartnern, die Rechtsverhältnisse bei Trennung/Scheidung in Bezug auf die Unterhaltspflichten von Kindern gegenüber den Eltern, der Eheleute untereinander, ggf. auch zwischen Kindern und Großeltern und Eltern.

Innerhalb der Familiensachen werden häufig Sorge- und Umgangsrechtskonflikte geführt, die meist unter Einschaltung der Jugendämter, ggf. auch familienpsychologischer Gutachter dann gelöst werden müssen. Im Falle von Trennung und Scheidungen sind dann güterrechtliche Probleme zu bewältigen und die Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens und des Hausrats.

Die Arbeit in diesem Bereich erfordert in ganz besonderem Maße eine hohe praktische Erfahrung, die in unserer Kanzlei seit Jahrzehnten nahezu täglich praktiziert wird. In diesem Bereich werden auch Fortbildungsveranstaltungen wahrgenommen. Neben dem fachlichen Wissen und den jahrzehntelangen Erfahrungen ist hier auch besonderes menschliches Einfühlungsvermögen erforderlich, um letztendlich den Mandanten hier mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.