Grundstücksrecht

Unter den laienhaften Begriffen des Grundstücksrechts ist in erster Linie das 4. Kapitel des Bürgerlichen Gesetzbuches, das sogenannte Sachenrecht, gemeint. Das Sachenrecht regelt das Eigentum und den Besitz an beweglichen und unbeweglichen Sachen, deren Veräußerung und Belastung, beispielsweise durch Hypothek und Grundschuld, aber auch durch Dienstbarkeiten und Reallasten.

Anwendungen des Grundstücksrechts sind häufig bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten der Fall.