Handelsrecht

Die Hauptrechtsquelle des Handelsrechts ist das Handelsgesetzbuch, eine eigene Kodifizierung von handelsrechtlichen Vorschriften, die in der Regel den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgehen.

Im HGB sind geregelt, die Personengesellschaften, wie offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter und Handelsagenten und die speziellen Geschäfte, wie das Kommission-, Speditions- und Lagergeschäft.

Hinzu treten hier noch eine Vielzahl von speziellen Normen, teilweise aus internationalen Vereinbarungen, so dass es sich hierbei um eine sehr komplexe Rechtsmaterie handelt, in der wir ebenfalls tätig sind und auch schon Veröffentlichungen in der Literatur hatten.

Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten kooperieren wir mit einer großen niederländischen Kanzlei in Roermond und haben auch Kontakte zu einer größeren Kanzlei in Belgien, um den hier anfallenden teilweise grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Verkehr juristisch betreuen  zu können.