Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht ist in der Einleitung zum Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, dort in einer Vielzahl von Artikeln und in Abkommen zwischen den einzelnen Staaten, die zum einen die Zuständigkeit von Gerichten bei internationalen Streitigkeiten regeln, aber auch welches Recht auf den Fall anzuwenden ist.

In diesem Falle kann es vorkommen, dass ausländisches Recht auch von deutschen Gerichten angewendet werden muss, einen Fall, in dem dann für das ausländische Recht oft ein Rechtsgutachten eingeholt wird. In diesem Fall hatten wir schon Präzedenzfälle.