Jagdrecht

Dieses gelegentlich auch hier auftretende Rechtsgebiet, welches größtenteils Landesrecht ist, wird häufig bei Eintreten von Wildschäden aktuell. Hier muss dem Geschädigten empfohlen werden bei etwaigen Schäden unverzüglich den Schaden feststellen zu lassen bei der zuständigen Jagdgenossenschaft und des hier vorhandenen Schadenschätzers. Auch muss unverzüglich der Schaden angemeldet und beziffert werden, um allein die formellen Hürden eines Schadenersatzanspruches Genüge zu tun.

Hiernach anschließend folgt die oft schwierige Durchsetzung von Ersatzansprüchen wegen von Wildschäden, da zumeist der Geschädigte darlegen muss, was er alles getan hat, um solche Schäden zu vermeiden. Zumeist sind auch nur bestimmt Wildarten überhaupt „geeignete Täter“, um Wildschäden auszulösen.