Persönlichkeitsrecht

Das Persönlichkeitsrecht hat seine Wurzel nicht nur im Grundgesetz in Artikel 1 GG, sondern vor allen Dingen in § 823 I BGB sowie in verschiedenen Straftatbeständen des Strafgesetzbuches, die über die zivilrechtlichen Normen auch zu Unterlassungsansprüche führen.

Ein häufiger Fall ist beispielsweise die Verletzung des Rechts am eigenen Bild, indem beispielsweise ein Portraitfoto unerlaubt veröffentlicht oder möglicherweise ins Internet gestellt wird oder das mittels Überwachungskameras nicht nur das eigene Hab und Gut, sondern auch das des Nachbarn mit erfasst wird, was eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts nach sich ziehen kann. Im Zuge dessen, dass die Überwachungstechnik nahezu überall und zur Zeit auch sehr kostengünstig geworden ist, verfügen viel Bürger bereits über solche technischen Ausrüstungen, wie Kameras oder Sprachaufzeichnungsgeräte usw, so dass diese Fälle sich in der Praxis häufen. Auch hier haben wir bereits wiederholt erfolgreich Ansprüche für Mandanten durchgesetzt bzw. auch abgewehrt.