Sozialversicherungsrecht / Sozialrecht

Dieses Rechtsgebiet, ist auch eines, welches in unserer Kanzlei häufig vorkommt. Es handelt sich hierbei vielfach um die Geltendmachung von Ansprüchen auf Berentung oder zur Erlangung einer Erwerbsminderung, ggf. Berufsunfähigkeitsrente. Hierunter fällt allerdings auch die Anerkennung einer Schwerbehinderung bis hin zu Ansprüchen gegen das Arbeitsamt oder wie häufig auch gegen Maßnahmen des Jobcenters.

Unsere Erfolgsquoten in diesem Bereich sind relativ hoch. Es ist zu empfehlen, sich für den sozialgerichtlichen Bereich Rechtsschutz zu versichern, da dann noch mehr Möglichkeiten bestehen, insbesondere die Beauftragung eines eigenen Gutachters, der über den Rechtsschutzversicherungsträger abgerechnet wird.

Zu erwähnen ist, dass im Widerspruchsverfahren es -soweit wir wissen – keine Rechtsschutzversicherung gibt, die diese Tätigkeit abdeckt.