Unfall / Unfallflucht

Die Abwicklung von Unfällen, insbesondere im Straßenverkehr, aber auch in anderen Zusammenhängen ist unser tägliches Brot. Aufgrund unserer jahrzehntelangen Tätigkeit auf diesem Gebiet wissen wir sofort, welche Anspruchsgegner hier in Anspruch genommen werden müssen und welche Schritte sofort erforderlich sind, insbesondere zur Beweissicherung, zur Anforderung der Ermittlungsakten, Recherche von Zeugen und Sachverständigen, um erfolgreich Schadenersatzansprüche aus Unfällen geltend machen zu können. Wir empfehlen, dies möglichst frühzeitig in die Hände des Anwalts zu geben und nicht unbedingt selbst vermeintlich einfache Dinge schon zu erledigen. Im Rahmen unseres Service informieren wir auch Ihren eigenen Haftpflichtversicherer, Ihre Rechtsschutzversicherung, also nicht nur den Gegner.

Unfallflucht ist einer der häufigsten Straftatbestände, die von ansonsten in der Regel unbescholtenen Bürgern begangen wird. Zumeist wird bei der Unfallflucht nicht bedacht, dass es nicht darauf ankommt, ob ein Schaden mehr oder weniger eingetreten ist. Es ist auch dann eine Unfallflucht gegeben, wenn der Betroffene glaubt, dass kein Schaden entstanden ist und sich dann vom Unfallort entfernt. Auch ihn trifft eine Wartepflicht und die Pflicht, seine Personalien feststellten zu lassen.

In Deutschland ist es leider so, dass beim kleinsten Touchieren von Fahrzeugen ein Riesenaufwand, insbesondere auch die Einschaltung der Polizei erfolgt, um hier einen Unfallfluchttäter dingfest zu machen. Es gibt keinen anderen Fall, der so intensiv wie in Deutschland verfolgt wird, auch wenn es sich um Bagatellschäden handelt. Aus diesen Gründen sollten sie hier nicht selber tätig werden und sich vor allen Dingen nicht etwaige Schäden anschauen. Es wird in der Regel dann als Vorsatz behandelt.