Wirtschaftsrecht

Auch hierbei handelt es sich um einen Oberbegriff für eine Vielzahl von Rechtsbeziehungen, die beispielsweise unter Kaufleuten, zwischen Unternehmen untereinander aber auch in Bezug auf Behörden, das Bankrecht und das Handelsrecht fallen.

In den oben bereits genannten Fällen des Handelsrechts, aber auch bei grenzüberschreitenden Fällen, vor allem in den Niederlanden sind wir bereits wiederholt tätig gewesen, dort auch in Kooperation mit ausländischen Kanzleien.