Zivilrecht

Unter dem Oberbegriff Zivilrecht ist das gesamte bürgerliche Recht, also im BGB kodifiziert, aber auch in einer Vielzahl von Nebengesetzen geregelte Rechtsbeziehung zwischen einzelnen Bürgern. Hierzu zählt das allgemeine und besondere Schuldrecht, das Sachenrecht und das Familien- und Erbrecht des BGB sowie die vielen bedeutsamen Ableitungen hieraus, wie das Arbeitsrecht, das zivile Baurecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht usw. Zu ersten Informationen sei auf die weiteren Begriffe im Glossar verwiesen.