Zwangsvollstreckung

Das Zwangsvollstreckungsrecht  ist in der Praxis auch ein bedeutsamer Bereich und befasst sich mit der Umsetzung erstrittener Urteile und Beschlüsse, wenn sie zwangsvollstreckt werden müssen, also der Schuldner nicht freiwillig sich einem Urteil oder einem Beschluss des Gerichts beugt.

Je nach Art der zu vollstreckenden Handlung sind hier verschiedene Schritte notwendig. Bei einer Geldforderung lässt sich diese durch Einschaltung eines Gerichtsvollziehers oder über das Vollstreckungsgericht (dort ein Rechtspfleger) geltend machen, um Pfändungen in der Wohnung des Schuldners oder Pfändungen in Bankkonten oder in Gehaltsforderungen durchzusetzen.

Vollstreckt werden können allerdings auch andere Forderungen als Geldforderungen, wie beispielsweise die Forderung auf Unterlassung oder auf Herausgabe, auch Duldung einer Maßnahme, die dann je nach Ziel verschiedenartig vollstreckt werden.

In sämtlichen Vollstreckungsmöglichkeiten sind wir versiert und finden die passende Methode, um auch ein erstrittenes Urteil oder einen Beschluss umzusetzen.