Auch nach der Entscheidung des Gerichts zu Ihren Gunsten helfen wir Ihnen weiter. Im Vollstreckungsverfahren können Sie auf unsere jahrelange Erfahrung zurückgreifen.

Ob

  • Auftrag an den Gerichtsvollzieher,
  • Pfändung von Arbeitslohn,
  • Zwangsversteigerung von Grundstücken,
  • Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung,
  • Antrag auf Festsetzung von Zwangsgeldern oder Zwangshaft;

die Vollstreckungsmöglichkeiten sind so vielfältig wie die Ansprüche unserer Mandanten.

Wir wählen für Ihren Fall die richtige Maßnahme aus und setzen diese um.

Insbesondere bei großen Summen kann es sinnvoll sein eine Detektei einzuschalten um Vermögenswerte aufzuspüren, die der Schuldner „vergessen“ hat. Wir verfügen über die nötigen Kontakte und übernehmen die Abwicklung für Sie nach einem überschaubaren Kostenplan.