Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmern und der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern unter sich bzw. auch zwischen den Rechtsbeziehungen von Betriebsrat zum Arbeitgeber und Arbeitnehmern.

In diesen wesentlichen Konstruktionen sind wir seit Jahrzehnten tätig, insbesondere im Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der häufigste Fall ist der Kündigungsfall. Sollten Sie ungerechtfertigt gekündigt worden sein, muss jeder Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Gericht einreichen. Andernfalls gilt die Kündigung, sei sie auch noch so unberechtigt als genehmigt. Diese Frist in jedem Falle zu einzuhalten, da bei Fristversäumnis es äußert schwierig ist, dieses Versäumnis noch zu entschuldigen. Stellen Sie deshalb sicher, früh genug einen Termin beim Anwalt zu vereinbaren.