Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht bildet die Grundlage für Personen und Kapitalgesellschaften. Als eine der Grundpfeiler des heutigen Handelsrechts unterliegt es insbesondere durch vertragliche Gestaltung von Gesellschaften immer einem stetigen Wachstum. Eine falsche vertragliche Gestaltung kann in diesem Rechtsgebiet schnell zu hohen Schäden führen. Die Vertragsgestaltung und -Anpassung sollte deshalb unbedingt in die Hände von fachlich versierten Juristen gegeben werden.

Unsere Kanzlei hat in diesem Zusammenhang seit je her viele Gesellschaften bei ihrer Gründung mit juristischer Expertise begleitet, als auch Gesellschaften den Sprung in neue Generationen ermöglicht und Gesellschaftsformen neu geregelt.