Kaufrecht

Das Kaufrecht ist eines im Bürgerlichen Gesetzbuch als spezieller Vertragstyp geregeltes Normenwerk, welches sich mit dem Kauf von beweglichen und unbeweglichen Sachen befasst. Häufigster Streitpunkt sind die Gewährleistungsansprüche nach abgeschlossenen Kaufverträgen und die Art und Weise der Geltendmachung solcher Ansprüche. Auch diese werden häufig von den Laien zunächst falsch begonnen, weil in der Regel nach Abschluss eines Kaufvertrages eine Nachbesserung verlangt werden muss und erst nachdem dies nicht möglich ist oder erfolglos war, die übrigen Gewährleistungsrechte, wie Minderung oder Umtausch möglich werden und in bestimmten Fällen sogar Schadenersatzansprüche entstehen.

Häufig sind auch Abgrenzungsprobleme mit sonstigen Institutionen, wie Garantieversprechen und zu anderen Vertragstypen, wie Schenkungen, Tausch und Kaufverträge unter Kaufleuten, die wiederum nach anderen Regeln, insbesondere nach dem HGB zu beurteilen sind.