Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeiten finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen als Sanktionen, wenn bestimmte gesetzliche oder behördliche Gebote und Verbote missachtet werden.

Zuerst sind hierbei die Ordnungswidrigkeiten des Straßenverkehrsrechts zu nennen mit denen nahezu jeder einmal in Konflikt gerät, beispielsweise wenn man zu schnell unterwegs war oder eine rote Ampel überfahren hat. In diesem Bereich haben wir nahezu tagtäglich zu tun und beraten die Leute, welche Maßnahmen gegen Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheide möglich sind, welche Messverfahren welche Fehleranfälligkeiten haben. Auch hier finden Fortbildungsmaßnahmen statt.

Ordnungswidrig kann sich der Bürger auch in anderen Bereichen als im Straßenverkehr verhalten, beispielsweise wenn er verabsäumt, sein Kind am letzten Schultag vor den Ferien zur Schule gehen zu lassen, was von den Schulbehörden zumeist mit Ordnungsgeldern belegt wird. Auch hier sind Widerspruchsmöglichkeiten gegeben, wie auch in nahezu allen anderen Fällen, in denen behördliche Anordnungen und Gebote missachtet worden sind und diese zu Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt haben.