Y – „ Die Firma Y“

Vorstehender Begriff ist zumindest für viele ältere Bürger der Spitzname für die Bundeswehr. Wir hatten über Jahrzehnte Fälle, in denen sich gegen das Kreiswehrersatzamt zur Wehr gesetzt werden musste. Mit der Abschaffung der Wehrpflicht sind diese Fälle aber nicht mehr gegeben. Was geblieben ist, ist im Schadenersatzrecht die Besonderheiten, insbesondere durch das Nato-Truppenstatut, was auch heute noch gilt. Haben Sie also einen Verkehrsunfall oder sonstige Probleme mit einem Nato-Angehörigen, so können wir diese Fälle ebenfalls bearbeiten im Hinblick auf den bereits bekannten Fällen.